Wann wurden Ihre Ersthelfer zuletzt geschult?
Wir machen Ihre Ersthelfer fit
Ersthelfer darf nur sein, wer dazu ausgebildet ist. Diese Ausbildung besteht aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten à 45 Min.). Auch wer bereits Ersthelfer ist, muss spätestens alle 2 Jahre ein so genanntes Erste-Hilfe-Training absolvieren (9 Unterrichtseinheiten à 45 Min). Wir sind nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft dazu ermächtigt und zertifiziert nach QSEH 80642, diese Ersthelferschulungen durchzuführen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für die Ersthelferschulungen werden von Ihrer Berufsgenossenschaft getragen und direkt mit uns abgerechnet. Sie als Unternehmer tragen lediglich die Kosten für Entgeltfortzahlung und die Fahrtkosten.
Die Schulungen beinhalten folgende Schwerpunkte
- Richtiges Vorgehen bei Arbeitsunfällen und Notfällen
- Praxisorientierte Erste-Hilfe-Tipps & -Techniken
- Alarmierung im Notfall
- Ablauf im Notfall
- Hilfsmittel und deren Einsatz
Wir sind Ihr anerkannter Partner
Wir sind als „ermächtigte Stelle“ nach QSEH 80642 anerkannt,
- Ersthelferschulungen in Betrieben durchzuführen,
- Erste-Hilfe-Lehrgänge „Sofortmaßnahmen am Unfallort nach FeV §68“ durchzuführen,
- Zertifikate (Teilnehmerbescheinigungen) zur Vorlage bei Behörden auszustellen.
Bei Verlust der ausgestellten Zertifikate stellen wir gerne eine Ersatzbescheinigung aus.
Auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort
Wir stimmen unsere Schulungen genau auf Ihre betrieblichen Schwerpunkte ab. Auf Wunsch können die Schulungen auch vor Ort in Ihrem Unternehmen stattfinden. Nach der Schulung erhalten die Teilnehmer einen zertifizierten Erste-Hilfe-Leitfaden und eine Teilnehmerbescheinigung. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.