Wann war Ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs?

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Erste Hilfe rettet Leben!
Laut § 323c Strafgesetzbuch ist in Deutschland jede Person gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe an einem Unfallort zu leisten. Erste Hilfe rettet Leben! In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie alle wichtigen Sofortmaßnahmen an einem Tag. Sie brauchen keine Vorkenntnisse. So können Sie sich im Notfall sicher fühlen und wertvolle Hilfe leisten. Jeder kann Erste Hilfe leisten – wir zeigen Ihnen wie!
…direkt zu unseren Erste-Hilfe-Kursen

Wer sollte sich schulen lassen?
Ein Erste-Hilfe-Kurs kann auch für Privatpersonen sinnvoll sein, zum Beispiel für

  • Lehr- und Betreuungspersonen
  • Pflegende Angehörige
  • Großeltern und Babysitter
  • Menschen, deren letzte Schulung länger zurückliegt

Für bestimmte Berufsgruppen ist eine regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung Pflicht, zum Beispiel für Flugbegleiter, Berufskraftfahrer oder andere Berufsgruppen (je nach Bundesland). Auch Medizinstudierende müssen nach der Ärzteapprobationsordnung (§ 5 ÄAppO) eine Erste-Hilfe-Schulung absolvieren, um zur ersten Ärztlichen Prüfung zugelassen zu werden. Wer den Führerschein macht, muss ebenfalls in Erster Hilfe geschult sein, um bei einem Unfall entsprechend reagieren zu können.

privat beruflich

Übersicht über alle Kurse und Preise

Art der SchulungTageDauer/Zeit der KurseKursbegühr/Abrechnung
Grundkurs (betriebliche Ersthelfer) 1 9 UE = 9 x 45 Min. Berufsgenossenschaft
Fortbildung (betriebliche Ersthelfer) 1 9 UE = 9 x 45 Min. Berufsgenossenschaft
Weiterbildung med./päd. Personal 1 9 UE = 9 x 45 Min. Berufsgenossenschaft
Weiterbildung BKF Gesundheit 3.5 1 9 UE = 9 x 45 Min. 89,- € pro Teilnehmer
Feuerwehr Grundlehrgang Erste Hilfe 1 16 UE = 16 x 45 Min. 47,- € pro Teilnehmer
LSM Führerschein (lt. § 68 FeV) 1 9 UE = 8 x 45 Min. 47,- € pro Teilnehmer
Erste Hilfe Studium § 5ÄAppO 1 9 UE = 9 x 45 Min. 47,- € pro Teilnehmer

Erste Hilfe und Corona
Eine gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch in der Corona-Pandemie – trotz des Risikos einer Ansteckung. Allerdings gelten einige Besonderheiten:

  • Sichern Sie in jedem Fall die Unfallstelle ab, rufen Sie den Notruf 112 und kommunizieren Sie mit den Betroffenen. Beruhigen Sie diese und sagen Sie ihnen, dass Hilfe unterwegs ist.
  • Versuchen Sie, so gut wie möglich, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu halten (dies liegt jedoch im Ermessen der helfenden Person).
  • Schützen Sie sich im direkten Kontakt mit Schutzmaske und Handschuhen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
  • Verzichten Sie bei einem Herz-Kreislaufstillstand in der Pandemie auf die Mund-zu-Mund-Beatmung und führen Sie nur die Herzdruckmassage durch, bis der Rettungsdienst kommt und übernimmt.
  • Geben Sie den Einsatzkräften Ihre eigenen Kontaktdaten, um erreichbar zu sein, falls bei der betroffenen Person eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt wird.