Wie gut ist Ihre Erste Hilfe im Betrieb?

icon shoutWir unterstützen Sie, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen
Die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieblichen Arbeitsschutz und die Erste Hilfe sind komplex. Denn je nach Branche und Größe Ihres Unternehmens sind die Vorgaben sehr unterschiedlich. Für Sie als Arbeitgeber ist es oft nicht leicht, da den Überblick zu behalten. Wir übernehmen das für Sie! Dazu arbeiten wir mit einer Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Medizinrecht zusammen und kennen uns mit allen Gesetzesänderungen rund um die Erste Hilfe bestens aus.
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Wir bieten Ihnen die Komplettlösung aus einer Hand

  • Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Kontrolle und Aktualisierung Ihrer Erste-Hilfe-Rettungskette
  • Schulung Ihrer Ersthelfer
  • Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Unterstützung mit bedarfsgerechten Erste-Hilfe-Materialien sowie Hilfsmitteln
  • Prüfung Ihrer Aushänge gemäß der Vorgaben Ihrer Berufsgenossenschaft
  • Überprüfung Ihrer Dokumentation im Umgang mit Arbeitsunfällen
  • Schutz vor Regressansprüchen

auf einen blick

Jedes Unternehmen braucht qualifizierte Ersthelfer
Zum Betrieblichen Arbeitsschutz gehört, dass jederzeit Erste Hilfe zur Verfügung stehen muss. Dazu müssen in jedem Unternehmen Ersthelfer ausgebildet sein – wie viele das sind, hängt von der Art und der Größe des Unternehmens ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen zum Beispiel 5 % der ständig anwesenden Mitarbeiter als Ersthelfer qualifiziert sein. Alle Ersthelfer müssen alle zwei Jahre nachgeschult werden. Wir übernehmen die Schulungen Ihrer Ersthelfer und schulen diese regelmäßig nach. Die Schulungen finden auf Wunsch vor Ort statt, zugeschnitten auf Ihre betrieblichen Schwerpunkte! …direkt zur Ersthelferschulung

 

Erste-Hilfe-Ausrüstung
In jedem Unternehmen ist es erforderlich, dass ausreichend Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung stehen (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1). Welche und wie viele Materialien das sind und wo sie aufbewahrt werden, richtet sich nach Art und Größe Ihres Unternehmens sowie den vorhandenen betrieblichen Gefahren. Wir überprüfen Ihre Erste-Hilfe-Ausrüstung und unterstützen Sie bedarfsgerecht mit Erste-Hilfe-Materialien sowie weiteren Hilfsmitteln. …mehr erfahren

 

Dokumentation von Arbeitsunfällen
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen sind Unfälle im Arbeitsalltag nie ganz auszuschließen. Wichtig: Jedes Ereignis in Ihrem Unternehmen, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde – auch der kleinste Unfall –, muss dokumentiert werden, zum Beispiel in einem „Verbandbuch“. Über diese Dokumentation lässt sich im Nachhinein nachweisen, dass eine Folgeerkrankung aus einem Arbeitsunfall resultiert ist und die Kosten für die Behandlung von der Unfallversicherung übernommen werden müssen. Die Dokumentation von Arbeitsunfällen muss dazu 5 Jahre aufbewahrt werden!
Wir überprüfen Ihre Dokumentation, sodass Sie auf der sicheren Seite sind. Im Schadensfall unterstützen wir Sie mit den Anträgen bei Ihrer Berufsgenossenschaft sowie anderen Kostenträgern.

Ihre Vorteile

  • Mehr Schutz & Sicherheit bei Verletzungen
  • Risikosenkung & besseres Erste-Hilfe-Controlling
  • Kostensenkung durch Zeiteinsparung
  • Zuverlässigkeit & Rechtssicherheit
  • Reduzierung von Arbeitsausfällen
  • Geringe Kosten für optimale Sicherheit im Schadensfall

 

Genau richtig für Sie!

Wir machen Sie fit und organisieren Ihre betriebliche Erstversorgung von A bis Z. Kontaktieren Sie uns jetzt. Gerne beraten wir Sie und klären vorab Ihre offenen Fragen.